Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung billigt nachträglich die Beantragung der Zuwendungen nach der Spielplatzförderrichtlinie M-V 2023 für den Neubau der Kinderspielplätze in Gnevezow und Pentz und der Sanierung des Kinderspielplatzes in Lindenhof bei abgesicherter Finanzierung.

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Sachverhalt

Für die Sanierung von Kinderspielplätzen stehen kurzfristig Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze 2023 (Spielplatzförderrichtlinie 2023, SpielplFöRL M-V) zur Verfügung.

 

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten. Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls zugrunde gelegt. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als

  1. 10.000 Euro bei Gemeinden mit gesicherter oder eingeschränkter dauernder Leistungsfähigkeit,
  2. 12.500 Euro bei Gemeinden mit gefährdeter dauernder Leistungsfähigkeit,
  3. 15.000 Euro bei weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit, je Antrag.

 

Es werden mit folgenden Gesamtkosten und entsprechenden Fördermitteln gerechnet:

 

Ortsteil

Gesamtkosten

max. Zuwendung

Eigenmittel

Gnevezow

35.000 €

12.500 €

22.500 €

Gnevezow

15.000 €

12.500 €

  2.500 €

Lindenhof

13.000 €

10.000 €

  3.000 €

Pentz

41.500 €

12.500 €

29.000 €

 

Der Rest wird durch die Gemeinde als Eigenmittel getragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren lediglich die Vorhaben in Pentz und Lindenhof bekannt, sodass hierfür jeweils nur 3.000 € Eigenmittel unter 36600.09600000 SP LH (Spielplatz Lindenhof) + SP Pentz (Spielplatz Pentz) eingeplant worden sind. Infolgedessen muss zur Beschlussfassung des Haushaltes feststehen, welche Vorhaben bei den Spielplätzen umgesetzt werden sollen, da die Finanzierung der Eigenmittel aller beantragten Spielplätze nicht gesichert ist.

Somit ist der Haushalt im Anschluss geändert zu beschließen.   

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