Beschlussvorlage - VO/GV 13/24/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung der Kinderspielplätze in Beestland und Upost
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Warrenzin
- Federführend:
- Zentrale Dienste / Organisation
- Bearbeiter:
- Kati Wolff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warrenzin
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Entscheidung
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09.04.2024
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Sachverhalt
Für die Sanierung von Kinderspielplätzen stehen kurzfristig Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze 2023 (Spielplatzförderrichtlinie 2023, SpielplFöRL M-V) zur Verfügung.
Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten. Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls zugrunde gelegt. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als
- 10.000 Euro bei Gemeinden mit gesicherter oder eingeschränkter dauernder Leistungsfähigkeit,
- 12.500 Euro bei Gemeinden mit gefährdeter dauernder Leistungsfähigkeit,
- 15.000 Euro bei weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit, je Antrag.
Es werden mit folgenden Gesamtkosten und entsprechenden Fördermitteln gerechnet:
Ortsteil |
Gesamtkosten |
max. Zuwendung |
Eigenmittel |
Beestland |
18.750 € |
15.000 € |
3.750 € |
Upost |
18.750 € |
15.000 € |
3.750 € |
Der Rest wird durch die Gemeinde als Eigenmittel getragen.
