Beschlussvorlage - VO/GV 51/24/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung des Wegeausbaus „Am See“ an den wirtschaftlichsten Anbieter. Des Weiteren wird der Zuschlag für die freiberuflichen Leistungen zur Baugrunderkundung und -auswertung sowie der Entwurfsvermessung auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bürgermeisterin und deren Stellvertreter werden zur Aushandlung und Unterzeichnung des Honorarvertrages für die Projektplanung und Auftragserteilung für die weiteren freiberuflichen Leistungen ermächtigt. 

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Sachverhalt

Durch die Gemeindevertretung wurde mit Grundsatzbeschluss vom 19.10.2023 die Durchführung der Baumaßnahme zum Ausbau des Weges „Am See“ beschlossen. Mit den Antragsunterlagen zur Beantragung einer Zuwendung gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) ist die Genehmigungsplanung einzureichen. Für die Ingenieurleistungen zur Planung von Verkehrsanlagen werden mittels Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mindestens drei geeignete Ingenieurbüros für Tiefbauplanung zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Da zur Vorhabenrealisierung eine Genehmigung gemäß § 10 Straßen- und Wegegesetz MV beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzuholen ist, soll die Planung mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) sowie optional, bei gesicherter Finanzierung durch Bewilligung der Fördermittel, die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden. Weiterhin werden Angebote für die zur Planung erforderlichen Leistungen der Entwurfsvermessung, Erstellung eines Lage- und Höhenplanes, sowie für die Baugrunderkundung, -auswertung und Erstellung eines geotechnischen Berichtes eingeholt. Da die Angebote voraussichtlich zur Sitzung nicht vorliegen werden, wird die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot empfohlen.“

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktsachkonto 54100.09600000 wurden 30.000 € für die Projektplanung mit der Nr. S40 in den Haushalt 2024 eingeplant. Die Baukosten sind nach Kostenberechnung durch das Ingenieurbüro in den Folgehaushalt einzuplanen. 

 

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