Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung billigt nachträglich die Beantragung einer Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie M-V 2023 für die Sanierung des Kinderspielplatzes bei abgesicherter Finanzierung.

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Sachverhalt

Für die Sanierung von Kinderspielplätzen stehen kurzfristig Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für kommunale Investitionen in Kinderspielplätze 2023 (Spielplatzförderrichtlinie 2023, SpielplFöRL M-V) zur Verfügung.

 

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten. Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder wird bei der Bewertung ebenfalls zugrunde gelegt. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Es werden mit Gesamtkosten in Höhe von 10.000 € gerechnet. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden Fördermittel in Höhe von 8.000 € beantragt.

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.

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