Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/104
Grunddaten
- Betreff:
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Beschlussfassung zur Feuerwehr - Aufwandsentschädigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schönfeld
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schönfeld
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Entscheidung
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22.04.2024
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Sachverhalt
Die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführer über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 11.12.2023 gültig ab 01.01.2024 soll gemäß Antrag vom Wehrführer Herrn Frank Richter und vom Stellvertreter Herrn Mario Drienko angepasst werden. Die Verordnung regelt in § 2 die Höchstsätze. Danach hat die Gemeindevertretung über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden. Der Höchstsatz für Gemeindewehrführer für amtsangehörige Gemeinden beträgt 250,00 €. Die Stellvertreter der genannten Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an die Funktionsträger gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf.
