Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung zum 01.04.2024 für den Wehrführer in Höhe von 250,00 €/Monat, für den Stellvertreter des Wehrführers 125,00 €/Monat.

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Sachverhalt

Die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführer über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 11.12.2023 gültig ab 01.01.2024 soll gemäß Antrag vom Wehrführer Herrn Frank Richter und vom Stellvertreter Herrn Mario Drienko angepasst werden. Die Verordnung regelt in § 2 die Höchstsätze. Danach hat die Gemeindevertretung über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden. Der Höchstsatz für Gemeindewehrführer für amtsangehörige Gemeinden beträgt 250,00 €. Die Stellvertreter der genannten Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der tatsächlich an die Funktionsträger gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf.

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Finanz. Auswirkung

Im Nachtragshaushalt 2024 sind unter dem Produktsachkonto 12600.50100000 die Mehrkosten in Höhe von 1.100 € eingestellt.

 

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