Beschlussvorlage - VO/GV 82/24/107
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Verchen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Verchen
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Entscheidung
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29.04.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
- Die Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 15.939,30 EURO und die Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 2.125,70 EURO wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 11.04.2024 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Verchen zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 3.367.102,91 EURO
Das Jahresergebnis 2021 vor Veränderung der Rücklagen: -18.065,00 EURO
Das Jahresergebnis 2021 nach Veränderung der Rücklagen: 0,00 EURO
Sowohl eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage i.H.v. 15.939,30 EURO als auch eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 2.125,70 EURO ist vorgenommen worden.
Die Finanzrechnung weist 2021 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 14.784,94 EURO aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2021 ein Zahlungsmittelbestand von 215.894,36 EURO.
Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Verchen zum 31. Dezember 2021 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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