Beschlussvorlage - VO/GV 30/24/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.  
    1. Die Bürgermeisterin und der 1. Stellvertreter werden ermächtigt, dem zins- und tilgungsgünstigsten Angebot zur Weiterfinanzierung des Darlehens 6707619323 den Zuschlag zu erteilen.

alternativ

  1. Die Gemeindevertretung beschließt das Darlehen mit der Darlehensnummer 6707619323 zum 30.05.2024 i.H.v. 256.408,95 € abzulösen. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe der genannten Restschuld wird beschlossen.

 

  1.  
    1. Die Bürgermeisterin und der 1. Stellvertreter werden ermächtigt, dem zins- und tilgungsgünstigsten Angebot zur Weiterfinanzierung des Darlehens 6706303986 den Zuschlag zu erteilen.

alternativ

  1. Die Gemeindevertretung beschließt das Darlehen mit der Darlehensnummer 6706303986 zum 30.05.2024 i.H.v. 159.652,90 € abzulösen. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe der genannten Restschuld wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Zinsbindung läuft bei den zwei nachfolgend angegeben Krediten zum 30.05.2024 aus. Damit wird die jeweilige Restschuld zum Ende der Zinsbindung in vollem Umfang fällig. Daher soll heute über das weitere Vorgehen (weitere Finanzierung oder Ablösung) der zwei betreffenden Kredite beraten und beschlossen werden. Aufgrund verschiedener Restvaluta wird nachfolgend jeder Kredit einzeln betrachtet.

 

  1. Darlehen 6707619323 (derzeit bei der DKB)

Bei dem ersten Kredit beläuft sich die Restschuld zum 30.05.2024 auf 256.408,95 €.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesem Kredit um eine Altschuld im Sinne des Altschuldenhilfe-Gesetzes handelt. Mit der Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten wurde im Jahr 2021 eine Zuweisung zur Ablösung derer i.H.v. 267.906,38 € beantragt. Im Jahr 2022 wurde lt. Bewilligungsbescheid vom 14.06.2022 ein Teil dieser Zuweisung i.H.v. 3.318,90 € bewilligt und auch ausgezahlt. Nach Klärung einer EU-Beihilfeproblematik konnte die vollständige Ablösung der restlichen fristgemäß beantragten Altschulden nun doch ermöglicht werden. Entsprechend einer Auszahlungsliste ist daher im Jahr 2027 mit dem Eingang der restlichen beantragten Zuweisung i.H.v. 264.587,48 € zu rechnen.

 

  1. Darlehen 6706303986 (derzeit bei der DKB)

Der zweite Kredit hat zum 30.05.2024 noch eine Restschuld i.H.v. 159.652,90 € offen.

Aufgrund der schlechten finanziellen Lage in 2006 wurden seither die Tilgungssätze auf den Mindest-Tilgungssatz reduziert, sodass bisher jährlich nur ca. 2.500 €- 4.000 € getilgt wurden.

 

Als Anhang dieser Beschlussvorlage befindet sich ein beispielhafter Zins- und Tilgungsplan für eine mögliche Weiterfinanzierung der beiden Kredite.

Durch eine sofortige Ablösung eines Darlehens würden jedoch die Kosten für die Zinsen für die folgenden Jahre gespart werden und die Schulden der Gemeinde würden abnehmen.

Zur Entscheidungsfindung über eine Ablösung eines Darlehens wird weiterhin mitgeteilt, dass zum jetzigen Planungsstand die Gemeinde das Haushaltsjahr 2024 mit einem Geldbestand i.H.v. 1.042.601,41 € beendet. 

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Finanz. Auswirkung

Sofern die Ablösung eines Darlehens beschlossen wird, entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe der jeweiligen Restschuld. Die Deckung erfolgt aus den liquiden Mitteln.

 

 

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Anlagen

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