Beschlussvorlage - VO/GV 13/24/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
  2. Die Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 17.593,74 EURO und die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen in Höhe von 27.045,38 EURO wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 11.04.2024 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.225.943,86 EURO

 

Das Jahresergebnis 2021 vor Veränderung der Rücklagen: -44.639,12 EURO

 

Das Jahresergebnis 2021 nach Veränderung der Rücklagen: 0,00 EURO

  

Sowohl eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage i.H.v. 17.593,74 EURO als auch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen i.H.v. 27.045,38 EURO ist vorgenommen worden.

 

Die Finanzrechnung weist 2021 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung in Höhe von -2.094,81 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2021 ein Zahlungsmittelbestand von 399.588,91 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2021 zu empfehlen.

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Anlagen

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