Beschlussvorlage - VO/GV 13/24/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Warrenzin für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlagen.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Warrenzin hat für die Haushaltsjahre 2023/2024 eine Haushaltssatzung erlassen. Aufgrund nicht geplanter Investitionen hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 und 4 KV M-V unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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