Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/088

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Sarow beschließt den Abschluss des beigefügten Durchführungs- und Erschließungsvertrages mit dem Grundstückseigentümer des Flurstückes 8, Flur 5, Gemarkung Sarow zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzteilen“ für die Errichtung eines Lagerplatzes für Ersatzteile für die bestehende Windenergieanlage auf diesem Grundstück.

Reduzieren

Sachverhalt

Durch den Vorhabenträger wurde das beiliegende Angebot zum Abschluss eines Durchführungs- und Erschließungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzzeilen“ unterbreitet.

Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch ein solcher Durchführungs- und Erschließungsvertrag (§12 BauGB). Mit diesem verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Ein solcher Vertrag ist zwingend vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan abzuschließen und bedarf eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

 

Die Verfügungsberechtigung und die finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Vorhabenträger vor Abschluss des Vertrages nachzuweisen (Anlagen 3 und 4 werden bis zur Sitzung vorgelegt).

Da der Lagerplatz bereits realisiert wurde, geht es im Vertrag vorwiegend um die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen beläuft sich auf ca. 8.000 €.

Hinsichtlich des Löschwassers bedarf es konkreter Regelungen. Löschwasser ist im Umkreis nicht vorhanden. Der Vorhabenträger wird aufgrund der geringen Brandlast einen Haftverzicht erklären (Anlage 5).

 

Der Vertrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen als nichtöffentliche Ablage beigefügt.

 

Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag ist zwingend vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan abzuschließen, also auch zu unterzeichnen.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan einschließlich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorbereitet.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Vorhabenträger trägt die Kosten.

Loading...