Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/150

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Durchführung der notwendigen Rissesanierung und Oberflächenbehandlung auf den gemeindlichen Asphaltstraßen.

Im Rahmen einer Abfrage wurden die einzelnen Mengen in den jeweiligen Gemeinden zur Durchführung der geplanten Maßnahme zusammengetragen.

Die Einzel- und Querrisse sollen mittels Fugenvergussmasse versiegelt und mit Brechsand abgestreut werden. Netzrisse und Kantenabbrüche sind durch Reparaturzug mit einem bitumenhaltigen Bindemittel zu versiegeln und mit Edelsplitt abzustreuen.

Grobe Asphaltaufbrüche und Schlaglöcher sollen durch Einbau von Emulsionssplittgemisch im Patch-System repariert werden.

Nach freihändigem Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Auftragserteilung erfolgt je Gemeinde. Die Abrechnung wird nach Aufmaß für die jeweilige Gemeinde einschließlich der anteiligen Baustelleneinrichtung vorgenommen.

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