Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

§ 28 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung tritt innerhalb von zwei Monaten nach einer Kommunalwahl zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Einberufung erfolgt durch die bisherige Vorsitzende oder den bisherigen Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Das an Lebensjahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung.

Nach Eröffnung und Begrüßung wird der 2. Tagesordnungspunkt aufgerufen.

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