Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/078
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder für den Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Siedenbrünzow
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siedenbrünzow
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Entscheidung
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08.07.2024
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Sachverhalt
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten. Der Finanzausschuss wird gemäß den Regelungen der Hauptsatzung mit drei Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie zwei sachkundigen Einwohnern besetzt. Der StGT empfiehlt, stets zunächst die sachkundigen Einwohner zu benennen.
Gem. § 32a der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Gemeindevertretung kann sich einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu.
