Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Siedenbrünzow
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siedenbrünzow
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Entscheidung
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08.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß Beschluss zur Hauptsatzung wird in der Gemeinde kein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, die Aufgaben wurden auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen. Der Ausschuss führt die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz M-V durch:
Die örtliche Prüfung umfasst u.a.:
- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss,
- die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt,
- die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- die laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen,
- die Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen,
- die Prüfung, ob die im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind,
- die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres,
...
Der Amtsausschuss wählt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner konstituierenden Sitzung.
