Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Amtsausschuss, folgende Personen zu Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes zu wählen:

 

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Sachverhalt

Gemäß Beschluss zur Hauptsatzung wird in der Gemeinde kein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet, die Aufgaben wurden auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes übertragen. Der Ausschuss führt die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz M-V durch:

Die örtliche Prüfung umfasst u.a.:

- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss,

- die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,

- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt,

- die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,

- die laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen,

- die Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen,

- die Prüfung, ob die im Rechnungswesen der Gemeinde eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung sowie deren sachgerechter Einsatz geprüft und freigegeben sind,

- die Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres,

...

Der Amtsausschuss wählt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner konstituierenden Sitzung.

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