Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Demmin – Land, Herrn Jörg Puchert und dessen Stellvertreter Herrn Hagen Schröder mit der Vertretung der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG, in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Demmin/Altentreptow sowie in der Mitgliederversammlung des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA) in der Wahlperiode 2024-2029, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

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Sachverhalt

Die Gemeinde ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband der E.ON edis AG. Der Zweckverband hat die Aufgabe, sämtliche Beteiligungen seiner Mitglieder, die diese an Unternehmen halten, welche in dem Verbandsgebiet die Versorgung mit Strom unternehmen bzw. durchführen, zu übernehmen und verwalten.

Die Gemeinde ist Mitglied im Wasser- und Abwasserzweckverband Demmin/Altentreptow. Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Versorgung der Einwohner der Mitglieder mit Trink- und Brauchwasser zu gewährleisten, Brunnenanlagen, Pumpwerke und Ortsnetze für die Wasserversorgung herzustellen, auszubauen und zu unterhalten.

Die Gemeinde ist Mitglied im Kommunalen Schadensausgleich. Der Kommunale Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (KSA) ist ein nichtrechtsfähiger Zusammenschluss nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Er bezweckt, durch Umlegung Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Unfallschäden aus Risiken seiner Mitglieder auszugleichen. 

 

Die Bürgermeister oder Stellvertreter vertreten die Gemeinden in den o.g. Organisationen. Es wird vorgeschlagen den Leitenden Verwaltungsbeamten und dessen Stellvertreter mit der Vertretung der Gemeinde bei Abwesenheit des Bürgermeisters oder einer seiner Stellvertreter zu bevollmächtigen. Damit wird sowohl die satzungsmäßige Beschlussfähigkeit als auch die Vertretung der Gemeinde gesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

  Keine

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