Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage.

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Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.Der Entwurf wurde im Wesentlichen an den aktuellen Empfehlungen des Musters des Städte- und Gemeindetages MV ausgerichtet.

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Anlagen

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