Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt in den Ausschuss zur Vorbereitung von Beschlüssen der Bauleitplanung und von Bauvorhaben:

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bauausschuss hat gemäß Hauptsatzung die Aufgabe, gemeindliche Bauvorhaben vorzubereiten und zu begleiten. Der Bauausschuss wird gemäß den Regelungen der Hauptsatzung mit drei Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie zwei sachkundigen Einwohnern besetzt.Der StGT M-V empfiehlt grundsätzlich, zunächst die sachkundigen Einwohner zu benennen und im Anschluss die Gemeindevertreter.

Gem. § 32a der geänderten Kommunalverfassung erfolgt die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Gemeindevertretung kann sich  einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu.

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