Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/115
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung der Mitglieder für den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt für Hoch,- Tief- und Straßenbauangelegenheiten, gemeindliche Planungen, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und Wirtschaftsförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Schönfeld
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schönfeld
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Entscheidung
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15.07.2024
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Sachverhalt
Der Bauausschuss hat gemäß Hauptsatzung die Aufgabe, gemeindliche Bauvorhaben vorzubereiten und zu begleiten. Der Bauausschuss wird gemäß den Regelungen der Hauptsatzung mit vier Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie einem sachkundigen Einwohner besetzt.Der StGT M-V empfiehlt grundsätzlich, zunächst die sachkundigen Einwohner zu benennen und im Anschluss die Gemeindevertreter.
Gem. § 32a der geänderten Kommunalverfassung erfolgt die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Gemeindevertretung kann sich einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu.
