Beschlussvorlage - VO/GV 51/24/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt in den Bauausschuss:

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bauausschuss hat die Aufgabe, gemeindliche Bauvorhaben vorzubereiten. Der Bauausschuss wird gemäß den Regelungen der Hauptsatzung mit drei Mitgliedern der Gemeindevertretung sowie einem sachkundigen Einwohner besetzt. Der StGT empfiehlt, stets zunächst die sachkundigen Einwohner zu benennen.

Gem. § 32a der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Gemeindevertretung kann sich  einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu.

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