Beschlussvorlage - VO/AA 19/24/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Geschäftsordnung entsprechend der Anlage.

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Sachverhalt

Gemäß § 134 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.Der Entwurf wurde im Wesentlichen an den aktuellen Empfehlungen des Musters für Gemeindevertretungen des Städte- und Gemeindetages MV ausgerichtet. Ausnahme: Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt keinesfalls durch ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren, da es im Amtsausschuss keine Fraktionen oder Zählgemeinschaften gibt.

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Anlagen

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