Beschlussvorlage - VO/AA 19/24/205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Amtsausschusses beschließen die Nachtragshaushaltssatzung des Amtes für das Haushaltsjahr 2024 gemäß der Anlagen.

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Sachverhalt

Das Amt hat für die Haushaltsjahre 2023/2024 eine Haushaltssatzung erlassen. Aufgrund der nicht geplanten Auszahlung aus Spitzabrechnung 2022 in 2024 an die Gemeinden und weiterer Instandhaltungsmaßnahmen hat das Amt gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 und 4 KV M-V unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

Die vom Amtsausschuss beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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