Beschlussvorlage - VO/GV 48/24/007
Grunddaten
- Betreff:
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Erneuerung der Elektroinstallation im Gemeindehaus mit der KITA "Zwergenstübchen" in Lindenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Lindenberg
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lindenberg
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Entscheidung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Lindenberg beschließt die Erneuerung der Elektroinstallation in zwei Bauabschnitten einschließlich Einrichten eines medialen Netzes und die Erneuerung des Fußbodenbelages eines Kita-Raumes im Gemeindehaus mit Kita in der Lindenstraße 10.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß VOB/A und VGMinArbV M-V freihändige Vergaben für die Auftragsvergabe der Elektroinstallation durchzuführen. Der Auftrag für die Fußbodenbelagserneuerung wird direkt vergeben.
Die Gemeindevertretung Lindenberg beschließt den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge nach Prüfung durch das Amt im Rahmen der in den Haushalt 2024 eingestellten finanziellen Mittel zu vergeben. Weiterhin werden der Bürgermeister und seine Stellvertreter ermächtigt, erforderliche Nachträge während der Baumaßnahme im Rahmen des Haushaltsansatzes zu beauftragen.
Sachverhalt
Der Kindergarten in Lindenberg besteht seit 1952.
Nach Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage im Gemeindehaus mit Kita in der Lindenstraße 10 im März 2024 wurden zahlreiche grundlegende Mängel festgestellt.
Die vorhandene Elektrik ist teilweise sehr alt, 30 Jahre und älter, und entspricht nicht mehr dem heutigen Standard. Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten wurden bei Notwendigkeit durchgeführt.
Die Installation einer neuen Elektroanlage in diesem Gebäude mit den notwendigsten Leistungen ist dringend erforderlich. Generell ist geplant die Maßnahme in zwei Bauabschnitten durchzuführen. Zuerst werden der Kita-Bereich, der Besprechungsraum der Gemeinde und der Sportraum mit den notwendigsten Arbeiten erneuert. Dafür erfolgt im Oktober gemäß den geltenden Vergabevorschriften -Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbV M-V)- eine freihändige Vergabe für Bauleistungen. Drei Firmen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt. Lt. VGMinArbV M-V §5 (2) sind freihändige Vergaben bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert (Netto) von 200.000 € zulässig. Eine Direktvergabe für Bauleistungen kann bis zu einem Auftragswert von 10.000 € erfolgen. Eine Markterkundung ist für die Direktvergabe ab 2.000 € erforderlich.
Der Auftragswert für die Elektroinstallation des gesamten Gebäudes (nur notwendige Leistungen) beträgt lt. Berechnung nach Euro/m² ca. 85.000 € und für den ersten Abschnitt ca. 50.000 €. Die freihändige Vergabe ist daher die gewählte Vergabeart.
Der Auftrag wird nach Prüfung der Angebote durch das Bauamt vergeben.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll in den restlichen seltener genutzten Räumen die Elektrik mit geringem notwendigen Aufwand erneuert werden. Hier wird ebenfalls die freihändige Vergabe als Vergabeart zur Anwendung kommen.
Desweiteren ist die Verlegung eines neuen Fußbodenbelages (ca. 40 m²) im ersten Gruppenraum des zweiten Einganges der Kita vorgesehen. Die Auftragswertschätzung beträgt ca. 4.500 €, so dass dieser Auftrag direkt vergeben werden kann.
