Beschlussvorlage - VO/GV 51/24/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung der Gemeinde Meesiger über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Obere Peene" und "Untere Tollense/ Mittlere Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Holger Lonschinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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19.09.2024
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Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat mit Verbandsinformation vom 19.08.2020 und per Beschluss auf der Verbandsversammlung am 04.11.2020 beschlossen den Gebührensatz ab 2021 von 9,00 € auf 10,00 € und ab 2022 von 10,00 € auf 11,00 € je Beitragseinheit anzuheben. Des Weiteren stiegen die Zuschläge für versiegelte Flächen von 300% auf 600%. Auf der
Verbandsversammlung am 07.12.2022 wurde eine weitere Beitragserhöhung von 1,50
€/Beitragseinheit auf 12,50 €/Berechnungseinheit beschlossen. Begründet wird die Erhöhung mit steigenden Kosten für die Unterhaltung. Der Beitragssatz für die Umlage, incl. Dem
Verwaltungsaufwand erhöht sich damit auf 16,35 €/BE im Jahr 2025. Weiterhin erhöhen sich die Berechnungseinheiten um 141,43 BE auf 1373,56 BE. Da die Erhöhung der Beitragssätze ab 2021 bisher nicht umgelegt wurde, wird die die Differenz zwischen den Beitragssätzen von 2020 und 2024 in Höhe von 3,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des WBV „Obere Peene“ aufgeschlagen um die Ausfälle bei der Umlage der zurückliegenden Jahre auszugleichen.
Die Rohrleitungszulage verringert sich wegen der höheren Berechnungseinheiten von 3,70 €/BE auf 3,32 €/BE, da die Rohrlänge und damit der erhobene Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ in etwa gleichgeblieben sind. Ein Ausgleich ab 2025 erfolgt jedoch nicht, da der Beitrag in etwa gleichgeblieben ist und die Erhöhung des Zuschlages und der damit verbundenen Erhöhung der Beitragseinheiten nicht erfolgt ist. Somit beträgt der Beitragssatz ab 2025 3,32 €/BE. Soweit es keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ gibt, gelten die Beitragssätze der Gemeinde Meesiger bis zum 31.12.2028.
Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ hat sich im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00 €/BE erhöht. Damit erhöht sich der Beitragssatz incl. Des
Verwaltungsaufwandes von 8,91 €/BE auf 9,79 €/BE. Da die Erhöhung ab 2022 nur mit 0,06 €/BE umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,44 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ von 9,00 €/BE zum Ausgleich aufgeschlagen.
Weiterhin ist eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab dem Jahr 2023 von 200% auf 400% erfolgt, was wiederum eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 13,14 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Die Beiträge für die Nachfolge Zweckverband Peenetal blieben annäherndgleich, so dass sich hier keine Änderungen ergeben. Soweit es auch hier keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ gibt, gelten die Beitragssätze bis zum 31.12.2027.
BE=Berechnungseinheit
WBV=Wasser- und Bodenverband
VA=Verwaltungsaufwand
OP=WBV Obere Peene
UT/MP=WBV Untere Tollense/Mittlere Peene
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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öffentlich
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57,8 kB
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