Beschlussvorlage - VO/GV 13/24/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Warrenzin beschließt die 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“, „Untere Tollense/ Mittlere Peene“ und „Trebel“. Die Kalkulation wird gebilligt.

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat mit Verbandsinformation vom 19.08.2020 und per Beschluss auf der Verbandsversammlung am 04.11.2020 beschlossen den Gebührensatz ab 2021 von 9,00 € auf 10,00 € und ab 2022 von 10,00 € auf 11,00 € je Beitragseinheit anzuheben. Des Weiteren stiegen die Zuschläge für versiegelte Flächen von 300% auf 600%. Auf der

Verbandsversammlung am 07.12.2022 wurde eine weitere Beitragserhöhung von

1,50 €/Beitragseinheit auf 12,50 €/Berechnungseinheit beschlossen. Begründet wird die Erhöhung mit steigenden Kosten für die Unterhaltung. Der Beitragssatz für die Umlage, incl. dem Verwaltungsaufwand erhöht sich damit auf 16,35 €/BE im Jahr 2025. Die Berechnungseinheiten haben sich um 9,76 BE auf 28,75 BE verringert. Da die Erhöhung der Beitragssätze ab 2021 bisher nicht umgelegt wurde, wird die die Differenz zwischen den Beitragssätzen von 2020 und 2024 in Höhe von 3,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des WBV „Obere Peene“ aufgeschlagen um die Ausfälle bei der Umlage der zurückliegenden Jahre auszugleichen.

Soweit es keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ gibt, gelten die Beitragssätze der Gemeinde Warrenzin bis zum 31.12.2028.

Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ hat sich im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00 €/BE erhöht. Damit erhöht sich der Beitragssatz incl. des Verwaltungsaufwandes von 9,29 €/BE auf 9,48 €/BE. Da die Erhöhung ab 2022 nur mit 0,37 €/BE umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,13 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ von 9,00 €/BE zum Ausgleich aufgeschlagen. Weiterhin ist eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab dem Jahr 2023 von 200% auf 400% erfolgt, was wiederum eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 289,25 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Die Beiträge für die Nachfolge Zweckverband Peenetal haben sich nur geringfügig durch gestiegene Beitragseinheiten erhöht, so dass sich hier keine Änderungen ergeben. Soweit es auch hier keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ gibt, gelten die Beitragssätze bis zum 31.12.2027.

Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ ist im Jahr 2023 von 9,20 €/BE auf 10,50 €/BE erhöht worden. Da die Erhöhung der Gebühren ab 2023 nur mit 0,95 €/BE umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,35 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Trebelvon 10,50 €/BE zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gelten die Beitragssätze bis zum 31.12.2027.

 

BE=Berechnungseinheit

WBV=Wasser- und Bodenverband

VA=Verwaltungsaufwand

OP=WBV Obere Peene

UT/MP=WBV Untere Tollense/Mittlere Peene

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Durch die Erhöhung der Beitragssätze und die Erhöhung des Zuschlages für Versiegelte und bebaute Flächen ist der Gesamtbeitrag an die Wasser- und Bodenverbände um 3.960,04 € (WBV UT/MP) bzw. 1.275,40 € (WBV Trebel) angestiegen. Aufgrund der Steigerungen ist es erforderlich die Umlage zu erhöhen.

 

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