Beschlussvorlage - VO/GV 06/24/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des Winterdienstvertrages mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur abschließenden Verhandlung und Unterzeichnung des Winterdienstvertrages ermächtigt.

 

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Sachverhalt

Der Winterdienst in der Gemeinde Nossendorf muss neu vergeben werden, da der Vertragspartner, Dienstleistung Trebeltal GmbH nur einen Jahresvertrag angeboten hatte.

Mit dem Bürgermeister und dem 1. Stellvertreter wurden die Vertragsbedingungen für den Winterdienst aufgestellt. Die Abfrage erfolgte für den beigefügten Vertragsentwurf. Der Winterdienstvertrag ab 01.11.2024 soll eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben, Verlängerung um ein weiteres Jahr bei Nichtkündigung. Alternativ kann auch ein Angebot nur für einen Jahresvertrages abgegeben werden, der sich bei Nichtkündigung jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Die Laufzeit endet in jedem Fall spätestens nach 6 Jahren.

Aufgrund der stark schwankenden Kraftstoffpreise wurde der Stundensatz ohne Dieselkosten abgefragt. Diese sind dann nach Verbrauch zusätzlich zu entrichten. Diese Abrechnungsform sei bei lohnunternehmerischen Leistungen gängige Praxis.

Für dieses Vorgehen wurde sich entschieden, da bereits im vergangenen Jahr 2 Vergabeverfahren erfolglos durchgeführt wurden. Möglicherweise können so leichter Vertragspartner gewonnen werden.

 

Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Verhandlungsvergabe. An dem Vergabeverfahren wurden neun fachkundige Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Angebotseröffnung ist für den 30.09.2024 vorgesehen.

Da die Sitzung der Gemeindevertretung bereits vorher stattfindet, soll eine Ermächtigung zum Abschluss des Vertrages nach Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgen. So ist eine erneute zeitnahe Einberufung der Gemeindevertretung entbehrlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2024 stehen unter 54100.52330000 (Gemeindestraßen) für Winterdienst noch 5.900,29 € zur Verfügung. Falls notwendig, könnten Einsparungen z.B. im Bereich Baum- und Heckenschnitt oder der Straßenunterhaltung erfolgen.

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Anlagen

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