Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Sarow beschließt die 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“. Die Kalkulation wird gebilligt.

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Sachverhalt

 

Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense/Mittlere Peene erhöhte sich im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00 €/BE. Weiterhin erfolgte eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab 2023 von 200% auf 400% geplant, was eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 466,03 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Die Berechnung der Beitragseinheiten erfolgt flächengenau und mit der gleichen Formel, wie sie der Wasser- und Bodenverband verwendet. Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes wird zur Grundlage der Berechnung der Gebühren verwendet, es wird hier lediglich ein Betrag von 0,35 €/BE für den Verwaltungsaufwand mit einkalkuliert. Da die Erhöhung der Gebühren ab 2022 nicht umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderung beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gilt der Beitragssatz für die Umlage bis zum 31.12.2027.

 

BE=Berechnungseinheit

WBV=Wasser- und Bodenverband

VA=Verwaltungsaufwand

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Finanz. Auswirkung

 

 

Durch die Erhöhung des Beitragssatzes und die Erhöhung des Zuschlages für Versiegelte und bebaute Flächen ist der Gesamtbeitrag an den Wasser- und Bodenverband um

7.540,87 € angestiegen. Aufgrund der Steigerung ist es erforderlich die Umlage zu erhöhen.

 

 

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Anlagen

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