Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur 5. Änderungssatzung der Gemeinde Sarow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/ Mittlere Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Kaiser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sarow
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Entscheidung
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24.09.2024
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Sachverhalt
Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense/Mittlere Peene erhöhte sich im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00 €/BE. Weiterhin erfolgte eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab 2023 von 200% auf 400% geplant, was eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 466,03 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Die Berechnung der Beitragseinheiten erfolgt flächengenau und mit der gleichen Formel, wie sie der Wasser- und Bodenverband verwendet. Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes wird zur Grundlage der Berechnung der Gebühren verwendet, es wird hier lediglich ein Betrag von 0,35 €/BE für den Verwaltungsaufwand mit einkalkuliert. Da die Erhöhung der Gebühren ab 2022 nicht umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderung beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gilt der Beitragssatz für die Umlage bis zum 31.12.2027.
BE=Berechnungseinheit
WBV=Wasser- und Bodenverband
VA=Verwaltungsaufwand
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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2
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öffentlich
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54,4 kB
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