Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2020, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.

2. Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen i.H.v. 2.468,88 EURO wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 06.06.2024 den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Sarow zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 3.374.763,29 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 vor Veränderung der Rücklagen: -2.468,88 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 nach Veränderung der Rücklagen: 0,00 EURO

  

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen i.H.v. 2.468,88 EURO ist vorgenommen worden.

 

Die Finanzrechnung weist 2020 einen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 43.419,25 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2020 ein Zahlungsmittelbestand von 1.024.535,40 EURO.

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sarow zum 31. Dezember 2020 zu empfehlen.

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Anlagen

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