Beschlussvorlage - VO/GV 16/24/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur 5. Änderungssatzung der Gemeinde Kletzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/ Mittlere Peene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Holger Lonschinski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kletzin
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.10.2024
|
Sachverhalt
Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense/Mittlere Peene ist im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00 €/BE erhöht worden. Weiterhin gab es eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab 2023 von 200% auf 400%, was eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 401,30 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Beim Beitrag Nachfolge Zweckverband Peenetal gab es keine Änderung. Da die Erhöhung der Gebühren ab 2022 nur mit 0,32 €/BE umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,18 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ von 9,00 €/BE zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderung beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gelten die Beitragssätze bis zum 31.12.2027.
BE=Berechnungseinheit
WBV=Wasser- und Bodenverband
VA=Verwaltungsaufwand
.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
52,4 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
54,5 kB
|
