Beschlussvorlage - VO/GV 16/24/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretungstimmt der Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Änderung
der Regelung in § 73 Abs. 1 Nr. 2 KV M-V in der Fassung vom 16. Mai 2024 zu. Auf
diese Weise kann die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vermieden
werden.

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Sachverhalt

Der Wirtschaftsprüfer der Stadtwerke Loitz GmbH, Herr Cebulla, weist im Prüfbericht auf eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages hin. Hintergrund ist die ab 1.1.2024 erforderliche Nachhaltigkeitsberichterstattung (in Umsetzung der EU-Regelungen in nationales Recht durch das CSRS-UmsG). Sie wäre für die Stadtwerke auch geboten, wenn der Gesellschaftsvertrag unverändert bliebe. Dann wäre SWL auch durch die Verpflichtung zur Rechnungslegung für große KapG in der Umsetzungspflicht. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern ist nun im Mai angepasst worden, um diese Belastung zu vermeiden.

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