Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“. Die Kalkulation wird gebilligt.

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Sachverhalt

 

Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense/Mittlere Peene wurde im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00€/BE erhöht. Weiterhin erfolgtet eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab 2023 von 200% auf 400%, was eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 225,09 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte. Beim Beitrag Nachfolge Zweckverband Peenetal gab es keine Änderung. Da die Erhöhung der Gebühren ab 2022 nicht umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des

Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderung beim Beitragssatz oder den Berechnungseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gilt der Beitragssatz für die Umlage bis zum 31.12.2027.

 

BE=Berechnungseinheit

WBV=Wasser- und Bodenverband

VA=Verwaltungsaufwand

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Finanz. Auswirkung

 

 

Durch die Erhöhung des Beitragssatzes und die Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ist der Gesamtbeitrag an den Wasser- und Bodenverband um

3.367,95 € angestiegen. Aufgrund der Steigerung ist es erforderlich die Umlage zu erhöhen.

 

 

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Anlagen

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