Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, dem zins- und tilgungsgünstigsten Kreditangebot bis zur Höhe des genehmigten Betrages von 40.000 € zur Finanzierung der Schulsanierung den Zuschlag zu erteilen. 

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Sachverhalt

Die Kosten der Schulsanierung wurden im Jahr 2024 mit 500.000 € eingeplant. Sie werden über Fördermittel (335.991 € bewilligt lt. Zuwendungsbescheid vom 29.05.2024) und liquide Mittel der Gemeinde finanziert. Da sich die Kosten der Sanierung in der Bauphase sowie die laufenden Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde immer wieder ändern, kann der für die Finanzierung zur Verfügung stehende Geldbestand (liquide Mittel) nicht genau vorher gesagt werden.

Die Fördermittel kommen voraussichtlich erst in 2025. Das heißt, die Gemeinde muss sämtliche Kosten nach Rechnungsstellung der Firmen verauslagen. Hierfür wurde der Gemeinde von der unteren Rechtsausichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 30.05.2024 ein Kassenkredit in Höhe von 336.500 € genehmigt, welcher nach Eingang der Fördermittel zurückgezahlt werden muss.

Die über die 336.500 € hinaus gehenden Kosten werden von der Gemeinde aus liquiden Mitteln getragen.

Sofern die liquiden Mittel nicht ausreichen, muss die Gemeinde die restlichen Investitionskosten über einen Bankkredit finanzieren. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 30.05.2024 die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung von Investionen in Höhe von 40.000 € genehmigt.

 

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Finanz. Auswirkung

  In Folgejahren muss die Gemeinde Zinsen und Tilgungsraten zahlen.

 

 

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