Beschlussvorlage - VO/GV 73/24/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt die 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“. Die Kalkulation wird gebilligt.

.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ hat mit Verbandsinformation vom 19.08.2020 und per Beschluss auf der Verbandsversammlung am 04.11.2020 beschlossen den Gebührensatz ab 2021 von 9,00 € auf 10,00 € und ab 2022 von 10,00 € auf 11,00 € je Beitragseinheit anzuheben. Des Weiteren stiegen die Zuschläge für versiegelte Flächen von 300% auf 600%. Auf der Verbandsversammlung am 07.12.2022 wurde eine weitere Beitragserhöhung von 1,50 €/Beitragseinheit auf 12,50 €/Berechnungseinheit beschlossen. Begründet wird die Erhöhung mit steigenden Kosten für die Unterhaltung. Der Beitragssatz für die Umlage, incl. dem Verwaltungsaufwand erhöht sich damit auf 16,35 €/BE im Jahr 2025. Weiterhin erhöhen sich die Berechnungseinheiten BE um 262,32 auf 2184,66. Da die Erhöhung der Beitragssätze ab 2021 bisher nicht umgelegt wurde, wird die die Differenz zwischen den Beitragssätzen von 2020 und 2024 in Höhe von 3,50 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des WBV „Obere Peene“ aufgeschlagen um die Ausfälle bei der Umlage der zurückliegenden Jahre auszugleichen.

Die Rohrleitungszulage verringert sich wegen der höheren Berechnungseinheiten von 1,36 €/BE auf 1,17 €/BE, da die Rohrlänge und damit der erhobene Beitrag des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ gleichgeblieben sind. Ein Ausgleich ab 2025 erfolgt jedoch nicht, da der Beitrag gleichgeblieben ist und die Erhöhung des Zuschlages und der damit verbundenen Erhöhung der Beitragseinheiten nicht erfolgt sind. Somit beträgt der Beitragssatz ab 2025 1,17 €/BE. Soweit es keine Änderungen beim Beitragssatz oder bei den Beitragseinheiten durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ gibt, gelten die

Beitragssätze der Gemeinde Sommersdorf bis zum 31.12.2028.

 

BE=Berechnungseinheit, WBV=Wasser- und Bodenverband, VA=Verwaltungsaufwand

.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Durch die Erhöhung des Beitragssatzes und die Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ist der Gesamtbeitrag an den Wasser- und Bodenverband um

8.903,85 € angestiegen. Aufgrund der Steigerung ist es erforderlich die Umlage zu erhöhen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...