Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbrünzow beschließt die 5. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/ Mittlere Peene“. Die Kalkulation wird gebilligt.

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Sachverhalt

Der Hebesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Tollense/Mittlere Peene wurde im Jahr 2022 von 8,50 €/BE auf 9,00€/BE erhöht. Weiterhin erfolgtet eine Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ab 2023 von 200% auf 400%, was eine Erhöhung der Beitragseinheiten um 317,61 BE bei gleichbleibender Fläche zur Folge hatte.

Da die Erhöhung der Gebühren ab 2022 nur mit 0,36 €/BE umgelegt wurde, wird die Differenz von 0,14 €/BE auf den aktuellen Beitragssatz des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene zum Ausgleich aufgeschlagen. Soweit es hier keine Änderung beim Beitragssatz oder den Berechnungseinheiten des Wasser- und Bodenverbandes gibt, gilt der Beitragssatz für die Umlage bis zum 31.12.2027.

 

BE=Berechnungseinheit, WBV=Wasser- und Bodenverband, VA=Verwaltungsaufwand

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Finanz. Auswirkung

 

 

Durch die Erhöhung des Beitragssatzes und die Erhöhung des Zuschlages für versiegelte und bebaute Flächen ist der Gesamtbeitrag an den Wasser- und Bodenverband um

5.085,59 € angestiegen. Aufgrund der Steigerung ist es erforderlich die Umlage zu erhöhen.

 

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Anlagen

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