Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Übertragung der Beschlussfassung zur Anlagerichtlinie an das Amt Demmin-Land.

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Sachverhalt

Gemäß § 127 Abs. 2 KV M-V besorgt das Amt die Kassengeschäfte und führt das Rechnungswesen sowie die Veranlagung und Erhebung der Gemeindeabgaben für die amtsangehörigen Gemeinden. 

Gemäß § 56 Abs. 2 KV M-V sind Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten und ordnungsgemäß nachzuweisen. Dazu gehört auch, gemeindliche Gelder möglichst sicher anzulegen. Nach dieser Maßgabe soll die Geldanlage einen höchstmöglichen Ertrag erzielen. Näheres zur Geldanlage, insbesondere zur Sicherheit, ist in einer Richtlinie über die Grundsätze für Geldanlagen (Anlagerichtlinie) zu regeln. Die Anlagerichtlinie ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung anzuzeigen. Die Richtlinie darf erst umgesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Unterlagen die Unvereinbarkeit der Richtlinie mit den Grundsätzen der Geldanlage nach den Sätzen 2 und 3 geltend gemacht hat oder vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass eine Vereinbarkeit mit diesen Grundsätzen besteht. Für Änderungen der Anlagerichtlinie gelten die Sätze 5 und 6 entsprechend.

Zur Anlagerichtlinie soll es eine Arbeitshilfe des Städt- und Gemeindetages M-V geben. Diese wird weitgehends übernommen und dem Amtsausschuss für alle Gemeinde- und Amtsgelder zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird von Seiten der Amtskasse als nicht sinnvoll angesehen, 17 verschiedene Anlagerichtlinien umzusetzen. Es besteht u.a. die Gefahr, dass mangels vorhandener Beträge manche Geldanlagen wegen Unterschreitung der Mindestanlagesummen nicht in Betracht gezogen werden könnten. Es sollen aber möglichst auch finanzschwache Gemeinden entsprechend der Beteiligung von Geldanlagen profitieren.

Ergänzung: 

Mittlerweile haben 15 von 16 Gemeinden die Übertragung beschlossen. Der Amtsausschuss hat am 02.09.2024 die Anlagerichtlinie gemäß Anlage beschlossen. Die Anzeige bei der uRAB ist erfolgt, eine Rückmeldung hat innerhalb von zwei Monaten zu erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Wie bisher auch, sollen möglichst kostenfreie Geldanlagen getätigt werden, damit reale Zinserträge verbucht werden können.

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Anlagen

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