Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu Mitgliedern des Sozialausschusses werden bestellt:

Gemeindevertreter:

Sachkundige Einwohner:

Reduzieren

Sachverhalt

Die Besetzung von Gremien erfolgt gemäß § 36 Abs 1 Satz 2 Kommunalverfassung M-V nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Dieses ist in § 32a KV M-V geregelt.

Da es keine Fraktionen in der Gemeindevertretung gibt, werden gemäß Abs. 1 dieser Vorschrift die Mitglieder des Gremiums durch einvernehmliche Verständigung der Gemeindevertretung bestellt.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung ist der Sozialausschuss mit drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnenr zu besetzen..

Loading...