Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Wobau Demmin GmbH mit der Organisation und Realisierung des Einbaus der beiden Treppenlifte im Mehrfamilienhaus Dorfstraße 32/33 in 17111 Borrentin mit folgenden Maßgaben zu beauftragen:

  • Höchstbetrag für die Gesamtkosten: 15.000 € (inkl. Mehrwertsteuer)
  • Durchführung der Beschaffung nach dem geltenden Vergaberecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des BGB sind die Kosten der Maßnahme durch eine Modernisierungsumlage auf die bevorteilten Mieter umzulegen.

Die Kosten bis zu einem Betrag von 15.000 € sind im Nachtragshaushalt der Gemeinde einzustellen.

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Sachverhalt

In der Niederschrift des Bauausschusses der Gemeinde Borrentin vom 24.09.2024 unter TOP 3 Nr. 5 wurde Bezug auf den Einbau von Treppenliften genommen. Da heißt es:” Treppenlifte Borrentin – Abstimmung zum 15.10.2024…”. Der Vorsitzende des Bauausschusses der Gemeinde Borrentin sendete am 17.10.2024 eine Liste mit acht Unternehmen und Preisen (von 4.730,00 € bis 14.717,32 €) zu unterschiedlichen Einbauarten von Treppenliften an das Amt.  Nach Rücksprache mit Herrn Rüting als verantwortlichem Sachbearbeiter der WoBau, wird eine Genehmigung der Gemeinde für die Baumaßnahme benötigt. Im Verwaltervertrag vom 22.01.2020 wie auch in der Hausverwaltungsvollmacht sind Investitionen bzw. Modernisierungen nicht vertraglich geregelt. Die Gemeindevertretung soll nun entscheiden, auf welchem Weg die Umsetzung zu erfolgen hat.

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Finanz. Auswirkung

Der Einbau solcher Treppenlifte ist in dem Nachtragshaushalt, welcher unter dem anschließenden Tagesordnungspunkt beschlossen werden soll, nicht eingeplant. Ein solcher Treppenlift stellt eine Investitionsmaßnahme dar. Die Kosten sind entsprechend im Nachtragshaushalt einzuplanen und der Nachtragshaushalt muss anschließend geändert beschlossen werden.

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