Beschlussvorlage - VO/GV 67/24/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt in den Baubegleitausschuss:

Sachkundige EInwohner:

Gemeindevertreter:

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Sachverhalt

Der Baubegleitausschuss zur Begleitung von Bauvorhaben besteht gemäß Hauptsatzung aus drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern. Der StGT empfiehlt, stets zunächst die sachkundigen Einwohner zu benennen.

Gemäß § 32a der geänderten Kommunalverfassung M-V erfolgt die Bestellung der Mitglieder eines Gremiums nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Die Gemeindevertretung kann sich  einvernehmlich auf die Personen verständigen, mit denen das Gremium besetzt wird oder die zum Mitglied des Gremiums bestellt werden. Gelingt dies nicht, teilt die oder der Vorsitzende den Fraktionen und Zählgemeinschaften die zu besetzenden Sitze des Gremiums in öffentlicher Sitzung zu.

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