Beschlussvorlage - VO/GV 73/24/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die

Haushaltsjahre 2025/2026. 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 15.10.2024 vorbereitet.

Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Letztlich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des erhöhten benötigten Kassenkredites in 2026, die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen und die Beantragung eines Investitionskredites die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen ist. Erst nach Feststellung und Genehmigung des Haushaltes kann die öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

  

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Anlagen

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