Beschlussvorlage - VO/GV 73/24/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Hafenanlage in Sommersdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sommersdorf
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Petra Schönberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Sommersdorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt den Ausbau des Hafens gemäß der Planung vom Juni 2024, welche Grundlage für den Änderungsbescheid und die Erhöhung der Fördermittel ist.
Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt für die Vergabe der Bauleistungen gemäß VOB/A und VGMinArbV M-V öffentliche Ausschreibungen und für die Vergabe der ökologischen Baubegleitung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Verhandlungsvergaben gemäß UVgO und VGMinArbV M-V durchzuführen.
Die Gemeindevertretung Sommersdorf beschließt die Vergabe der Aufträge nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Neukalen und das Amt im Rahmen der in den Doppel-Haushalt 2025/26 eingestellten finanziellen Mittel. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter/in werden ermächtigt, erforderliche Nachträge während der Baumaßnahme im Rahmen der Haushaltsansätze zu beauftragen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Sommersdorf erhielt für den Ausbau der Hafenanlage einen Zuwendungsbescheid vom 10.11.2023 für wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und eine Kofinanzierungshilfe vom 21.12.2023.
Nach Vorlage der Ausführungsplanung und der darauf basierenden Kostenberechnung vom April 2024 erhöhten sich die Kosten erheblich und die Finanzierung des Eigenanteils war nicht mehr gesichert.
Daraufhin wurden zur Kostenreduzierung Änderungen am Projekt vorgenommen, die die generelle Funktionalität des Hafens nicht beeinträchtigen, und ein Antrag auf Erhöhung der Fördermittel gestellt. Die Gemeinde erhielt einen Änderungsbescheid vom 11.11.2024 über eine Zuwendung von 2.034.675,61 €. Das sind zusätzliche Mittel von 214.771,81 €. Der neue Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2027. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.12.2027 zu übergeben.
Folgende Maßnahmen sind zum Ausbau der geänderten Hafenanlage vorgesehen:
- Bau von zwei Steinschüttmolen in den Längen 94 m mit Bogen und 36 m unter Nutzung vorhandener Steine,
- Anlegen und Rückbau von zwei Spülfeldern,
- Aushub von ca. 7.550 m³ Sedimente im Nassbaggerverfahren im Hafenbecken und der Fahrrinne; Verwertung des Materials nach Abtrocknung,
- Wiederherstellung des Hafenbeckens in einer Größe von ca. 12,20 x 47 m mit einer Stahlpfahl-Bohlenkonstruktion als Ufersicherung,
- Errichtung eines Anlegers für Fahrgastschiffe als Stahlkonstruktion mit Gitterrostabdeckung,
- umlaufender Gehweg 1,50 m breit in wassergebundener Bauweise,
- Herstellen einer Wendeeinrichtung für Busse, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und einer Wartefläche für den öffentlichen Nahverkehr;
- Errichtung einer Löschwasserentnahmestelle,
- Ausgleichsmaßnahmen: Pflanzen von 15 Bäumen, Renaturierung eines Kleingewässers in Meesiger, Rekultivierung von Teilbereichen des Borrentiner Os und Anlegen eines Magerrasens.
Bauleistungen werden gemäß den geltenden Vergabevorschriften Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbV M-V) vergeben.
Die Festlegung, ob Bauleistungen national oder EU-weit auszuschreiben sind, erfolgt anhand des voraussichtlichen Netto-Auftragswertes. Der EU-Schwellenwert beträgt derzeit 5.538.000 €. Gemäß Kostenberechnung vom 06.06.2024 beträgt der Auftragswert 1.988.600 €. Der EU-Schwellenwert wird nicht überschritten, so dass die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen national erfolgen kann. Sie wird in drei Lose aufgeteilt.
Los 1 Wasserbauarbeiten
Los 2 Verkehrs- und Freianlagen
Los 3 Ausgleichsmaßnahmen (Renaturierung Teich Meesiger / Rekultivierung Borrentiner Os).
Der Auftrag wird nach Prüfung der Angebote durch das Ingenieurbüro Neukalen und das Amt vergeben.
Gemäß Naturschutzgenehmigung vom 21.06.2023 wird für die gesamte Nassbaggerung und die Kompensationsmaßnahmen eine ökologische Baubegleitung gefordert, Auftragswert ca. 6.850 €. Gemäß Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sind die Bauarbeiten von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu koordinieren, Auftragswert ca. 4.250 €.
Die noch offene Vergabe der beiden freiberuflichen Leistungen erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gemäß Unterschwellenvergabeordnung M-V (UVgO M-V).
Lt. Naturschutzgenehmigung ist der Beginn der Baumaßnahme für den Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. festgelegt.
Folgender Ablauf ist geplant:
- Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen bis März;
- Durchführung der öffentlichen Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistungen im April/Mai;
- Beginn der Bauausführung ab 01.10.2025.
Finanz. Auswirkung
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gemäß Zuwendungsbescheiden:
Zuwendung GRWI 2.034.675,61 €
Kofinanzierungshilfe 347.623,20 €
Eigenanteil 312.635,78 €
Gesamtkosten 2.694.934,59 €
Sowohl die Gesamtkosten als auch die Fördermittel sind in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt worden. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde muss aus heutiger Sicht für die Maßnahme ein Investitionskredit i.H.v. 110.000 € aufgenommen werden. Ein Investitionskredit unterliegt der Genehmigungspflicht, sodass dieser mit der Haushaltssatzung 2025/2026 bei der Rechtsaufsichtsbehörde beantragt wird.
Die Entwicklung des Geldbestandes und der Ausschreibung, sowie die Vergabe der Bauleistungen wird zeigen, inwiefern eine Finanzierung notwendig ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
