Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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19.12.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2021, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
2. Die Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 3.500 EURO wird beschlossen.
3. Die Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i.H.v. 28.652,10 EURO wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 28.11.2024 den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Borrentin zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 7.029.272,17 EURO
Das Jahresergebnis 2021 vor Veränderung der Rücklagen: -9.039,13 EURO
Das Jahresergebnis 2021 nach Veränderung der Rücklagen: 23.112,97 EURO
Eine Entnahme aus der sonstigen zweckgebundenen Kapitalrücklage i.H.v. 3.500 EURO und eine Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich i.H.v. 28.652,10 EURO ist vorgenommen worden.
Die Finanzrechnung weist 2021 einen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 166.302,79 EURO aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2021 ein Zahlungsmittelbestand von 1.008.660,58 EURO. Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Borrentin zum 31. Dezember 2021 zu empfehlen.
Anlagen
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