Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Dirk Bruhn für das Haushaltsjahr 2021.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 28.11.2024 geprüft. Er hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die entsprechenden Unterlagen sind der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2021 beigefügt. Es gab keine Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Dirk Bruhn für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen. 

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