Beschlussvorlage - VO/GV 70/25/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für die

Haushaltsjahre 2025/2026.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde  voraussichtlich

 

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen  und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.

 

Am 16.12.2024 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Nach der Finanzausschusssitzung haben sich folgende Änderungen ergeben: 

 

-Die Amtsumlage hat sich um 4.000 € erhöht.

-Die Kreisumlage hat sich um 4.400 € erhöht.

 

Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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