Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/011-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siedenbrünzow beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. §12 BauGB für die Errichtung und Betrieb eines Energiespeichersystems auf einer Teilfläche des Flurstücks 15, Flur 8, Gemarkung Sanzkow. Der Geltungsbereich ist auf der dem Antrag beigefügten Karte ersichtlich. Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit securenergy solutions AG, Gorzallee 299, 14167 Berlin geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller sein. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

 

Alternativ:

Die Gemeinde lehnt den Antrag der securenergy solutions AG auf Einleitung eines Verfahrens nach §12 Abs.2 BauGB  zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht für die Errichtung und Betrieb eines Energiespeichersystems auf dem Flurstück 15, Flur 8, Gemarkung Sanzkow ab.

Begründung: ………………………

 

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Sachverhalt

Tischvorlage zur Ergänzung / Änderung zu TOP Ö6.2

 

In Absprache mit der Gemeinde hat der Vorhabenträger, securenergy solutions AG, Berlin, nun einen anderen, besser geeigneten Standort für die Batteriespeicheranlage vorgesehen (Flurstück 15, Flur 8, Gemarkung Sanzkow). Der Standort ist auf der Karte gekennzeichnet. Der geänderte Antrag des Vorhabenträgers ist beigefügt.

 

Übersichtskarte:

 

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Finanz. Auswirkung

In den Haushalt sind keine Mittel eingestellt.

Bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Antragsteller verpflichten, sämtliche Kosten des Planverfahrens und der Erschließung zu übernehmen. Die Übernahme der Kosten wurde bereits zugesichert.

 

Es könnten ggfls. Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden (Höhe unbekannt).

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Anlagen

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