Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/019
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung eines Mitglieds für den Sozialausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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13.02.2025
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Sachverhalt
Die Besetzung von Gremien erfolgt gemäß § 36 Abs 1 Satz 2 Kommunalverfassung M-V nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren. Dieses ist in § 32a KV M-V geregelt. Da es keine Fraktionen in der Gemeindevertretung gibt, werden gemäß Abs. 1 dieser Vorschrift die Mitglieder des Gremiums durch einvernehmliche Verständigung der Gemeindevertretung bestellt. Gemäß § 5 der Hauptsatzung ist der Sozialausschuss mit drei Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnern zu besetzen.
Frau Kehrle hat ihr Mandat als sachkundige Einwohnerin zum 01.01.2025 aufgegeben, daher ist eine Neubesetzung erforderlich.
