Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Sanitärcontainers mit …….. (Fäkalientank / Kläranlage) an der Feuerwehr in Gnevezow bei gesicherter Finanzierung sowie Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen.

Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine

freihändige Vergabe sowie für die Liefer- und Dienstleistung eine Verhandlungsvergabe nach

den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.

Zuschlagskriterium ist der Preis.

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Aufstellung eines Sanitärcontainers an der Feuerwehr in Gnevezow. Geplant ist ein etwa 2435 x 2989 mm großer Sanitärcontainer getrennt für Damen und Herren (Beispiel siehe Anlage).

Für die Aufstellung eines Containers ist ein entsprechender Bauantrag, mindestens im vereinfachten Verfahren, gemäß § 63 Landesbauordnung (LBauO) M-V beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als untere Bauaufsichtsbehörde, zu stellen.

Zum Bauantrag ist u. a. eine Baubeschreibung sowie Bauzeichnung nach § 64 LBauO M-V erforderlich.

Zudem beabsichtigt die Gemeinde zu diesem Zweck eine Kläranlage zu bauen. Da dies wiederrum eine wasserrechtliche Genehmigung voraussetzt und zudem mit Hohen Kosten verbunden ist, sollte alternativ über den Kauf eines Fäkalientanks, als Erdtank, beraten werden.

Da der Wasseranschluss stillgelegt wurde, ist die Neubeantragung bei der GKU erforderlich. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2.500 bis 3.000 Euro. Dabei handelt es sich lediglich um den Anschluss bis zur Grundstücksgrenze (inkl. Schacht). Die Rohrführung auf dem Grundstück ist durch den Eigentümer selbst zu realisieren und somit mit weiteren Kosten verbunden.

Hinzukommen etwaige Kosten für die Aufstellfläche des Sanitärcontainers sowie Kosten für die erforderlichen Erdarbeiten.

Für diese Maßnahme stehen im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung.

Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.

Nach § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VGMinArbV M-V können Liefer- und

Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) im Rahmen einer

Verhandlungsvergabe vergeben werden. Es sind nach § 12 Abs. 2 UVgO mindestens drei

Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Gemäß § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist eine Freihändige

Vergabe für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) zulässig. Gemäß

§ 3b VOB/A sind mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

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Finanz. Auswirkung

Unter dem Produktsachkonto 12600.09600000 stehen für dieses Projekt ((FFW06) finanzielle Mittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung.

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Anlagen

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