Beschlussvorlage - VO/GV 16/25/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Spielplatzes in Kletzin "Am Gutshaus"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Maria Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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27.02.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung des Spielplatzes „Am Gutshaus“ in Kletzin ohne Fördermittel wie im Sachverhalt dargestellt.
Die Gemeindevertretung beschließt für die Auftragsvergabe der Bauleistungen eine
freihändige Vergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen. Es sollen mindestens die folgenden drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
1.………………….
2.………………….
3.………………….
Die Gemeindevertretung beschließt für die Lieferung der Spielgeräte eine Verhandlungsvergabe nach den geltenden Vergabevorschriften durchzuführen.
Zuschlagskriterium ist jeweils der Preis.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Aushandlung, Unterzeichnung und Beauftragung notweniger Nachträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermächtigt.
Sachverhalt
Die Gemeinde beabsichtigt die Sanierung des Spielplatzes „Am Gutshaus“ in Kletzin ohne Fördermittel.
Bei der jährlichen Hauptuntersuchung des Spielplatzes nach DIN EN 1176 wurde festgestellt, dass viele der vorhandenen Spielgeräte mangelhaft sind. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde dazu entschieden eine neue Doppelschaukel, eine Turmkombination inkl. Rutsche, zwei Federwippspiele, ein Bodentrampolin sowie eine neue Wippe anzuschaffen. Die neuen Spielgeräte sollen weitestgehend aus Metall bestehen, da das Material weniger anfällig ist als beispielsweise Holz.
Zudem sollen die beiden Sandkästen auf einen reduziert sowie die Umrandung erneuert werden. Weiterhin ist um den vorhanden Klettertrichter sowie dem Klettergerüst 1,65 m laut Hauptuntersuchung der Fallschutz unzureichend und muss dementsprechend verbessert werden. Das Holzhaus und die Sitzgelegenheit sollen erhalten bleiben.
Nach der Kostenschätzung ergibt sich für die Lieferung der Spielgeräte ein voraussichtlicher Auftragswert von ca. 19.500 € netto.
Die Vergabeart wird anhand von Wertgrenzen festgelegt.
Nach § 8 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 5 Abs. 2 VgMinArbV M-V können Liefer- und
Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) im Rahmen einer
Verhandlungsvergabe vergeben werden. Es sind nach § 12 Abs. 2 UVgO mindestens drei
Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Für die Bauleistung, hier: Aufstellung der Spielgeräte inkl. aller erforderlichen Erdarbeiten und Fallschutz sowie Aufstellung eines Hinweisschildes für Spielplätze nach den Vorschriften der DIN EN 1176 ergeben sich voraussichtlich Kosten in Höhe von 13.500 € netto. Gemäß § 3a Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 5 Abs. Abs. 2 VgMinArbV M-V ist für Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 200.000 € (netto) eine Freihändige Vergabe zulässig. Nach
§ 3b VOB/A sind auch hier mind. drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Im Haushalt stehen für die Sanierung des Spielplatzes finanzielle Mittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung.
