Beschlussvorlage - VO/AA 19/25/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss des Amtes Demmin-Land zum 31. Dezember 2020 fest.

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 20.02.2025 den Jahresabschluss 2020 des Amtes zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme: 11.400.719,68 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 vor Veränderung der Rücklagen: 344.813,83 EURO

 

Das Jahresergebnis 2020 nach Veränderung der Rücklagen: 344.813,83 EURO

 

Eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen war nicht notwendig.

 

Die Finanzrechnung weist 2020 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -105.081,78 EURO aus.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2020 ein Zahlungsmittelbestand von 723.482,48 EURO

Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben. (Der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushalt gehen auf.)

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 beschlossen, dem Amtsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses  des Amtes zum 31. Dezember 2020 zu empfehlen.

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Anlagen

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