Beschlussvorlage - VO/GV 70/25/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entgeltordnung zur Benutzungssatzung für den Wasserwanderrastplatz in Trittelwitz gemäß der Anlage.

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Sachverhalt

Auf der Sitzung am 28.01.2025 hat die Gemeindevertretung den Bauausschuss gebeten, über die Gebühren des Wasserwanderrastplatzes Trittelwitz zu beraten und ggfls. anzupassen

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.02.2025 damit beschäftigt und eine Änderung empfohlen. Die dem Amt vorliegenden Wunschpreise können nur über eine Entgeltordnung festgesetzt werden. Das Gebührenrecht könnte dazu ebenfalls herangezogen werden, hier existiert jedoch das Problem, dass die bisherige Nutzung des WWRP nicht ausreichend dokumentiert ist. Eine genaue Aufteilung der Kosten auf die Kostenstellen ist so nicht möglich. Diese Umstände lassen eine gerichtsfeste Kalkulation der Gebühren nicht zu. Daraufhin wurde die Möglichkeit der Entgeltfestsetzung gemäß § 1 Abs. 3 KAG M-V in Betracht gezogen.

Es können andere Entgelte in der Sitzung festgelegt werden. Die Formulierung "Zelte bis 3 Personen und ab 3 Personen" habe ich im Entwurf verändert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Erhöhungen der Einzahlungen verbessern das Ergebnis dieses Produkts.

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Anlagen

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