Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feuerwehr - Aufwandsentschädigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Sarow
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.03.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung zum 01.04.2025 für den Wehrführer in Höhe von 200,00 €/Monat, für den Stellvertreter des Wehrführers 100,00 €/Monat, für den Jugendwart 125,00 €/Monat, für den Stellvertreter des Jugendwartes 62,50 €/Monat
Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.551,50 € wird beschlossen.
Sachverhalt
Die Aufwandsentschädigung für die Wehrführer über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 11.12.2023 gültig ab 01.01.2024 soll gemäß Antrag vom Wehrführer Herrn Ronny Wolfram angepasst werden. Die Verordnung regelt in § 2 die Höchstsätze. Der Höchstsatz für Gemeindewehrführer für amtsangehörige Gemeinden beträgt 250,00 €. Die Stellvertreter der genannten Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchsten die Hälfte der tatsächlich an die Funktionsträger gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf.
z. Zeit werden für den Wehrführer 127,00 €, für den Stellvertreter 63,50 € und dem Jugendwart 63,50 € gezahlt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
