Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung zum 01.04.2025 für den Wehrführer in Höhe von 200,00 €/Monat, für den Stellvertreter des Wehrführers 100,00 €/Monat, für den Jugendwart 125,00 €/Monat, für den Stellvertreter des Jugendwartes 62,50 €/Monat

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.551,50 € wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Aufwandsentschädigung für die Wehrführer über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlichen Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 11.12.2023 gültig ab 01.01.2024 soll gemäß Antrag vom Wehrführer Herrn Ronny Wolfram angepasst werden. Die Verordnung regelt in § 2 die Höchstsätze. Der Höchstsatz für Gemeindewehrführer für amtsangehörige Gemeinden beträgt 250,00 €. Die Stellvertreter der genannten Funktionsträger erhalten eine Aufwandsentschädigung, die höchsten die Hälfte der tatsächlich an die Funktionsträger gezahlten Aufwandsentschädigung betragen darf.

z. Zeit werden für den Wehrführer 127,00 €, für den Stellvertreter 63,50 € und dem Jugendwart 63,50 € gezahlt. 

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Finanz. Auswirkung

Die Erhöhung der Entschädigungen ist nicht im Haushalt 2025 eingeplant worden. Daher entsteht mit Beschluss eine überplanmäßige Ausgabe. Diese verringert den zum 31.12.2025 geplanten Geldbestand.

 

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Anlagen

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