Beschlussvorlage - VO/GV 67/25/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feuerwehrgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Sarow
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jörg Puchert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Sarow
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Entscheidung
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27.03.2025
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Sachverhalt
Die bestehende Satzung ist über 20 Jahre alt, diese wird nun angepasst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und -hilfeleistungsgesetz M-V) BrSchG M-V vom 21. Dezember 2015, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. Juli 2024 (GVOBl. MV, Seite 494), wurde u. a. der § 25 neu gefasst. § 25 Absatz 1 BrSchG regelt die grundsätzliche Unentgeltlichkeit der Pflichtaufgaben der Feuerwehren in ihrem originären Aufgabenbereich und verweist auf § 25 Abs. 2 als Ausnahme von der Kostenfreiheit. Neu aufgenommen wurden:
- Die Kostenerstattung bei Einsätzen die durch den Betrieb von Fahrzeugen ausgelöst werden. Hierzu gehören auch Fahrzeugbrände. Die Rettung von eingeklemmten Personen aus Fahrzeugen bleibt weiterhin kostenfrei.
- Kosten für Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel bei Einsätzen im Gewerbe- und Industriebereich sind zu ersetzen. Sonderlöschmittel sind außer Wasser alle Löschmittel.
Sondereinsatzmittel sind Einsatzmittel, über die die Feuerwehr üblicherweise nicht verfügt und die sie von Dritten kaufen muss.
- Kostenerstattungen für Leistungen die durch den Zustand einer Sache erforderlich waren und nicht von Bränden oder Explosionen verursacht wurden (§ 25 Abs. 2 Nr. 6 BrSchG). Dies trifft z. B. bei Beseitigung von Ölspuren, Sicherung des Verkehrsraumes, Einfangen von entlaufenen Tieren oder der Entfernung von Wasser aus Gebäuden zu.
Mit dem Tatbestand im § 25 Abs. 3 letzter Satz BrSchG M-V dürfen die Vorhaltekosten auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden (die sogenannte Handwerkerregelung 2.000 Jahresstunden).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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517,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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67,9 kB
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